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Fachgespräch zu den Themen Langzeitsicherheit Asse II und Öffentlichkeitsbeteiligung am 23. April 2005 auf dem Kirchencampus in Wolfenbüttel

Die Wahl zwischen Pest und Cholera?
- Konsequenzen aus dem Asse-Dilemma –
(Dr. Christa Garms-Babke)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Verein "AufpASSEn e.V.", der sich kritisch mit der Atommüllendlagerung in der Asse und dem Schließungskonzept auseinandersetzt, bin ich um einen Beitrag zu der heutigen Veranstaltung gebeten worden. Ich komme dieser Bitte gern nach, weil ich denke, dass ein wesentlicher Aspekt in der Diskussion um das Schließungskonzept der Asse bisher nicht bzw. nicht hinreichend zur Kenntnis genommen worden ist. Ich meine damit den Aspekt der Wartungsfreiheit des Asse-Endlagers und damit verbunden die erkenntnistheoretischen Voraussetzungen des Langzeitsicherheitsnachweises sowie die Folgen des Konzepts der Wartungsfreiheit für künftige Generationen und unsere demokratische Grundordnung.

Ich beginne mit den erkenntnistheoretischen Voraussetzungen des Langzeitsicherheitsnachweises und gehe hier in 3 Schritten vor. Ich zeige den Stand der Wissenschaft auf, gehe kurz auf wesentliche Rahmenbedingungen und Lösungsansätze des Schließungskonzeptes der Asse ein und prüfe dann, ob diese dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

1. Erkenntnistheoretische Voraussetzungen des Langzeitsicherheitsnachweises

1.1 Stand der Wissenschaft

Die GSF hat den Auftrag, die radioaktiven Abfälle langzeitsicher und wartungsfrei von der Biosphäre zu trennen. Das hat sie in einem Langzeitsicherheitsnachweis nachzuweisen. Angesichts der Langlebigkeit einzelner Radionuklide hat sich der Langzeitsicherheitsnachweis über Zeiträume zu erstrecken, die unserem Vorstellungsvermögen entzogen sind. Das Niedersächsische Umweltministerium schreibt bei der Genehmigung des Endlagers Schacht Konrad eine Million Jahre vor.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen mit diesem Zeithorizont geht, meine Damen und Herren, ich komme bei dieser Dimension ins Grübeln. Hier soll Sicherheit nachgewiesen werden für Zeiträume, die das menschliche Vorstellungsvermögen übersteigen. Und ich frage mich, ob denn niemand die manipulative, falsche Konnotation bemerkt, die im Begriff Langzeitsicherheitsnachweis mitschwingt? Hier werden Sicherheitsgarantien suggeriert, obwohl Langzeitsicherheitsprognosen nicht nur vermessen, sondern unmöglich sind. Denn das Wissen von heute kann schon morgen durch unvorhersehbare Ereignisse überholt sein. Diese Alltagsweisheit hat der Philosoph Hans Jonas für die Wissenschaften so formuliert: Fernprognosen verlangen einen "größenordnungsmäßig höheren Grad von Wissenschaft, als er im technologischen Extrapolandum schon da ist; und da dies jeweils das Optimum vorhandener Wissenschaft darstellt, so ist das verlangte Wissen notwendig immer ein derzeit noch nicht und als Vorwissen überhaupt nie, höchstens erst der Rückschau verfügbares Wissen." (1) Am Beispiel der Asse ist diese Feststellung bestätigt worden. Die Annahmen über die Eignung des Bergwerks als Atommüllendlager, die vor 20 Jahren als gesichert galten, sind heute bereits überholt. Ich denke, hier sind wir uns alle einig, heute würde niemand mehr ernsthaft auf die Idee kommen, in der Asse Atommüll einlagern zu wollen.

Der Philosoph Karl Popper hat aus der prinzipiellen Begrenzung des Wissens Konsequenzen gezogen und erkenntnistheoretische Voraussetzungen wissenschaftlichen Arbeitens formuliert. Nach Popper haben wissenschaftliche Annahmen generell den Charakter vorläufiger, zeitabhängiger Hypothesen, die durch das Eintreten zukünftiger, im vorhinein nicht wissbarer Ereignisse widerlegt werden können. Wissenschaftliche Annahmen und Theorien können zwar als vorläufig bewährt gelten, aber niemals als verifiziert. Ihnen kann weder "Wahrheit noch Wahrscheinlichkeit" zugeschrieben werden, nur "ihre Falschheit" ist beweisbar. Demzufolge müssen – und das ist heute Stand der Wissenschaft - wissenschaftliche Annahmen und komplexe Theorien fallibel sein, strengen Tests ausgesetzt werden, in denen sie sich bewähren müssen, sie müssen überprüfbar und revidierbar sein. Belastbare Fernprognosen sind unmöglich. (2)

1.2 Rahmenbedingungen des Schließungskonzepts und Lösungsansätze

Schauen wir uns nun das Schließungskonzept der Asse an. Wesentliche Rahmenbedingungen, unter denen die GSF die Abfälle langzeitsicher aus der Umwelt entfernen will, sind:

Insgesamt muss festgestellt werden, dass die natürliche, d.h. die geologische Barriere (Einlagerungsbereich, Endlagerbereich, Wirtsgestein, einschlusswirksamer Gebirgsbereich) als wesentliches Element im erforderlichen Mehrbarrierensystem nicht belastbar ist. Diese Fähigkeit soll durch drei Instrumente garantiert werden:

  1. Durch eine Magnesiumchloridlösung, die verhindern soll, dass die natriumchloridgesättigte Salzlauge Magnesiumchlorid aus dem Carnallitit aufnimmt und damit das Gestein durch Umlösungsprozesse zersetzt.
  2. durch den Einsatz von Magnesium-Depots in den Einlagerungskammern, die das geochemische Milieu in diesen Bereichen so beeinflussen, dass die Radionuklide nicht so schnell in Lösung gehen. Im Ergebnis wird eine zeitliche Streckung des Radionuklidtransportes erwartet.
  3. durch umgebungsangepasste Strömungsbarrieren im Bereich der Einlagerungskammern, mittels derer der Radionuklidtransport aus den Kammern in das Grubengebäude, das Deckgebirge und in die Biosphäre wirksam begrenzt und gelenkt werden soll.

1.3 Stand der Wissenschaft und Schließungskonzept

Für einen geowissenschaftlich nicht Gebildeten klingen die Annahmen über das Verhalten und die Wirkung des Schutzfluids sowie der Strömungsbarrieren erst einmal plausibel. Aus der Perspektive der Wissenschaftstheorie indes - Und hier stellt sich die Frage, ob die Instrumente auch bewährt sind? Hat es vor ihrer Anwendung eine Testphase gegeben, die real und vor allem auch ausreichend lang genug war, um die vorläufige Bewährung dieser Instrumente zu bestätigen?

Weil die Testphase von so enormer Wichtigkeit ist, möchte ich kurz darauf eingehen. Wir alle wissen, dass Wissenschaft – wie der Wissenschaftstheoretiker Thomas S. Kuhn es ausdrückt - gleichbedeutend mit Rätsel raten ist. Am Anfang steht die Idee, wie ein Problem gelöst werden könnte. Die Idee wird entwickelt, es folgt die Testphase, um zu sehen, ob die Idee funktioniert. Gelingt ein Test, wird er unter strengen Bedingungen so lange wiederholt, bis berechtigte Hoffnung besteht, dass die Lösung des Problems unter gegebenen Randbedingungen stets wie erwartet funktioniert. Dann wird die Testphase beendet. Die als vorläufig bewährt geltende Theorie kommt im großen Maßstab in der Realität zur Anwendung.

Im ungünstigen Fall aber scheitert das Experiment in der Testphase. Die Theorie muss modifiziert oder aufgegeben werden. Das ist nicht so schlimm, denn es hat innerhalb dieser Phase keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die Lebenswelt. Die Möglichkeit des Scheiterns in der Testphase ist der Gewinn der kulturellen Evolution, im Unterschied zur biologischen Evolution, in der nicht hinreichend angepasste Lebewesen auf der Strecke bleiben. Die Testphasen, in denen wissenschaftliche Annahmen beständig strengen Tests unterzogen werden, sind die Orte, an denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - und hier zitiere ich Popper - "versuchen, ihre falschen Theorien auszumerzen, sie versuchen, diese an ihrer Stelle sterben zu lassen." Und er geht noch einen Schritt weiter, indem er sagt: "Der Glaubende dagegen" und er meint diejenigen, die Wissenschaft auf der Grundlage von nicht bewährten Hypothesen betreiben, "der Glaubende dagegen ... geht mit seinem falschen Glauben zugrunde." (3)

Und nun stellt sich die Frage, wie ist das mit der Testphase beim Schließungskonzept Asse? Wo und wie ist unter strengsten Bedingungen geprüft worden, ob und wie das Schutzfluid und die Strömungsbarrieren funktionieren - unter welch realen Anwendungsbedingungen und über welch lange Zeiträume? Und es ist klar, das ist nicht möglich gewesen. Es muss geglaubt werden, dass sich die Annahmen bewähren werden. Die Testphase entfällt. Die Annahmen haben ihre Bewährung nicht im Vorhinein bestanden. Nein, sie müssen sich gleich im Ernstfall bewähren, ohne Netz und doppelten Boden. Wenn Ihre Hypothesen sterben, meine Damen und Herren von der GSF, dann gehen nicht nur Glaubende zugrunde, wie Popper es sagt, sondern Unbeteiligte, die in der Asse-Region leben.

Und es stellt sich im Hinblick auf die Voraussetzungen wissenschaftlichen Arbeitens weiter die Frage, wie sollen die Annahmen im Nachheinein, also in der Nachbetriebsphase des Endlagers, überprüft und ggf. revidiert werden, wenn

Wie unschwer zu erkennen ist, können bei dem Konzept der Wartungsfreiheit die wissenschaftlich-technischen Annahmen nicht mehr überprüft und ggf. revidiert werden.

Zusammengefasst muss festgestellt werden, dass mit dem wartungsfreien Schließungskonzept der Asse die erkenntnistheoretischen Voraussetzungen wissenschaftlichen Arbeitens nicht erfüllt werden können. Die wissenschaftlich-technischen Annahmen, die dem Schließungskonzept zugrunde liegen, können nicht als bewährt angenommen werden. Zudem sind sie in der Nachbetriebsphase aufgrund der Wartungsfreiheit des Asse-Endlagers nicht mehr überprüfbar und nicht mehr revidierbar. Das hat auch rechtliche Konsequenzen. Die Genehmigung für die Stilllegung des Asse-Endlagers hat im Rahmen der Gefahrenabwehr und Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen (§ 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 Atomgesetz (AtG). Das wartungsfreie Schließungskonzept der Asse entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft.

2. Folgen der Wartungsfreiheit für künftige Generationen

Ich komme jetzt zu den Folgen der Wartungsfreiheit des Asse-Endlagers für künftige Generationen.

Wartungsfreiheit, das habe ich deutlich gemacht, bedeutet Unzugänglichkeit des Endlagers. Damit verbunden sind unüberschaubare und unbeherrschbare Prozesse im Endlager sowie die Nicht-Revidierbarkeit des Endlagers selbst. Hier kann nichts ummantelt, abgebaut oder rückgängig gemacht werden. Das Endlager existiert. Es wird damit, wie der politische Philosoph Robert Spaemann es ausdrückt, eine "irreversible Gefahrenquelle" in unsere Erde eingebracht und künftige Generationen haben nicht mehr die Möglichkeit, "unsere Spuren entweder zu beseitigen oder das, was wir ihnen hinterließen, wiederum zu transformieren in das, was ihnen gut scheint." (4)

Was aber ist, wenn die Prognosen über die Lösungswegsamkeiten und -laufzeiten in der Asse nicht zutreffen, wenn es z.B. durch Störzonen, durch Klüfte in der natürlichen Barriere, durch neue Zutrittsstellen oder durch das Versagen der technischen Barrieren früher oder später zu einem schnellen und vorzeitigen Austritt von Radionukliden kommen sollte? Die Antwort ist: Dann wären die in der Region lebenden Menschen den Folgen ausgeliefert, denn in das Endlagersystem kann nicht eingegriffen werden. Das Grundwasser und die Böden dürften wohl schon belastet sein, bevor oberirdische Messsysteme reagieren würden. Möglicherweise bereits kontaminiert, bliebe diesen Menschen – wenn überhaupt – allenfalls noch die Möglichkeit des Wegzugs.

Diese Vorstellung ist keine Stimmungsmache. Angesichts der nicht bewährten Hypothesen, auf denen die Langzeitprognosen beruhen werden, und der prinzipiellen Begrenzung des Wissens, ist diese Gefahr nicht hinreichend sicher auszuschließen. Mit dem Konzept der Wartungsfreiheit sind zum einen unbeherrschbare Risiken verbunden und damit die Gefahr existentieller Gefährdung künftiger Generationen. Zum anderen führt dieses Konzept angesichts der grundlegenden Nicht-Revidierbarkeit des Endlagerprojektes zum Handlungsverlust künftiger Generationen.

Unter den führenden Ethikern aller Couleur besteht Übereinstimmung, dass im Rahmen der Technikfolgenabschätzung und –bewertung dem prinzipiell begrenzten Erkenntnis- und Prognosevermögen Rechnung zu tragen ist, und es wird die Konsequenz gezogen, dass Technologien und ihre Folgen der menschlichen Verfasstheit entsprechend fehlerfreundlich, überschau- und beherrschbar sowie reversibel sein müssen. Das schließt Maßnahmen und Projekte aus, deren Folgen in dem Sinne irreversibel sind, dass sie Umkipp- oder Zerstörungseffekte in der außermenschlichen Natur bewirken und/oder das Recht künftiger Generationen auf Selbstbestimmung beseitigen. (5)

Eine wartungsfreie Endlagerung in der Asse ist unter Anwendung dieser Kriterien gegenüber künftigen Generationen ethisch nicht verantwortbar. Und auch dieses hat rechtliche, und zwar verfassungsrechtliche Konsequenzen. In der Umwelt-Staatszielbestimmung (Art. 20 a GG) ist die Generationenverantwortung rechtlich verankert worden. Nach herrschender anthropozentrischer Auslegung ist Art. 20 a GG dem Menschenbild des Grundgesetzes in Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet und damit der Sicherung eines dauerhaft menschenwürdigen Lebens. Wie im technikethischen Diskurs wird auch im Rahmen vergleichender Risikobetrachtung des Art. 20 a GG die Respektierung des prinzipiell begrenzten prognostischen Wissens anerkannt, und es kommen – wie in der Ethik – unter dem Primat der Fehlerfreundlichkeit die Kriterien der grundsätzlichen Revidierbarkeit, der Überschau- und Beherrschbarkeit einer Maßnahme bzw. eines Projektes und seiner Folgen zur Anwendung. Entscheidungen, die in der Ethik nach Abwägung der Risiken unter Vorrang der Unheilsprognose getroffen werden, haben - ähnlich im Auslegungskanon des Art. 20 a GG - dem Prinzip des kleineren Übels zu folgen. Die Zuweisung irreversibler, unbeherrschbarer Risiken, durch die eine existentielle Gefährdung künftiger Generationen nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, und Maßnahmen, die zum Verlust der Handlungsfreiheit führen, werden im Rahmen des Art. 20 a GG nicht legitimiert. (6)

3. Wartungsfreiheit und demokratische Grundordnung

Was hat nun das Konzept der Wartungsfreiheit mit unserer demokratischen Grundordnung zu tun? Angesichts der Kürze der Redezeit möchte ich zu diesem Bereich nur eine kurze Problemanzeige geben.

Eine wesentliche Voraussetzung unseres Demokratieprinzips ist der Wechsel der Mehrheiten und der Sachalternativen. Dieser Wechsel begründet im Grundsatz auch die Akzeptanzverpflichtung der Minderheit gegenüber der amtierenden Mehrheit und ihren Entscheidungen. Im Wechsel liegt die Chance der Minderheit, Mehrheit zu werden und ihre Richtigkeitsvorstellungen, z. B. im Hinblick auf die Regelungen zur national geregelten Atommüllendlagerung, bis zu einer etwaigen Revision durch eine neue Mehrheit allgemeinverbindlich machen zu können.

Diese Möglichkeit – und in diesem Grundsatz stimmt die neuere politikwissenschaftliche Literatur überein – setzt die Offenheit des politischen Prozesses voraus und als eine seiner Bedingungen, dass Entscheidungen der Mehrheit insoweit reversibel bleiben, als sie durch eine erneute Mehrheitsentscheidung in einem neuen Verfahren verworfen, bestätigt oder modifiziert werden können. Die Entscheidung, dass die nationale Endlagerung in Schacht Konrad und der Asse wartungsfrei, d.h. nicht-rückholbar, durchgeführt wird, kann nach Realisierung dieser Projekte durch künftige Mehrheiten nicht mehr aufgehoben werden, denn die Endlagerung kann nicht rückgängig gemacht werden. (7) Soweit die Problemanzeige.

4. Konsequenzen aus dem Asse-Dilemma

Ich komme nun zu den Konsequenzen aus dem Asse-Dilemma. Welche Möglichkeiten des Umgangs mit den radioaktiven Abfällen in der Asse bleiben? Die GSF hat die Pest gewählt, d.h. den Verschluss der Asse. Die Frage ist nun zum einen, ob die zeitlich offene, kontrollierte Lagerung der Abfälle die Wahl der Cholera wäre, oder zum anderen, ob ein Weg zwischen beiden Extremen möglich ist, und ich denke hier an die Neukonditionierung und Rückholung der Abfälle. Diese Frage kann zwar letztendlich nur durch einen Optionsvergleich geklärt werden, doch ich möchte zumindest 3 Kriterien benennen, die ich in diesem Rahmen für unverzichtbar halte:

  1. Der Umgang mit den Abfällen muss dem Stand der Wissenschaft entsprechen, damit den Grenzen der Erkenntnis und damit des Prognosewissens sowie den Voraussetzungen wissenschaftlichen Arbeitens Rechnung getragen werden kann.
  2. Der Optionsvergleich muss durch eine interdisziplinär zusammengesetzte Expertengruppe durchgeführt werden, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus den naturwissenschaftlich-technischen Bereichen z.B. solche aus der Medizin, der Technikethik, des Rechts und der Sozialwissenschaften angehören. Nur so kann erreicht werden, dass die Folgen der Endlagerung, von denen ich heute im Hinblick auf das wartungsfreie Schließungskonzept einige dargelegt habe, bedacht, bewertet und abgewogen werden können. Darüber hinaus entlastet die Arbeit einer solchen Gruppe diejenigen, die heute die Last der Verantwortung für den Langzeitsicherheitsnachweis der Asse tragen.
  3. Im Hinblick auf das Akzeptanzproblem ist eine wirksame Einbindung der Öffentlichkeit am Standort Asse unverzichtbar. Das bedeutet neben einem Planfeststellungsverfahren, in dem Einwendungen erhoben und die Widersprüche öffentlich diskutiert werden können, dass das bisherige asymmetrische Verhältnis, in dem die GSF die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen und Arbeiten im nachhinein informiert, in ein gleichberechtigtes umgewandelt werden muss in der Weise, dass den Bürgerinnen und Bürgern, die das Asse-Verfahren seit langem kritisch begleiten, das Vorschlagsrecht für das Expertengremium eingeräumt wird. Damit wären sie in der Lage, durch Sachverständige ihrer Wahl die Folgen des Schließungskonzeptes sowie alternativer Konzepte auch bewerten und Einfluss auf die Entscheidungen nehmen zu können.

Mit diesem Schritt wären Sie, meine Damen und Herren von der GSF und dem Bundesforschungsministerium, an der Spitze der bundesdeutschen Endlager-Entwicklung. Denn der AkEnd schlägt im Rahmen des standortoffenen Endlagersuchverfahrens ein ähnliches Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger eines potenziellen Endlagerstandortes vor, indem er ein Kompetenzzentrum zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger empfiehlt.

 

Quellen:

(1) Jonas, Hans, Das Prinzip Verantwortung, Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation, Frankfurt am Main 19887, S. 66

(2) Popper, Karl R., Objektive Erkenntnis, Hamburg 19742, S. 83, 95 f., 292

(3) ebd., S. 140

(4) Spaemann, Robert, Technische Eingriffe in die Natur als Problem der politischen Ethik, in: Guggenberger, Bernd/Offe, Claus, An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, Politik und Soziologie der Mehrheitsregel, Opladen 1984, S. 240 – 253, S. 250

(5) Garms-Babke, Christa, Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz –Am Beispiel von Schacht Konrad-, Frankfurt a.M., Berlin, Bern u.a. 2002, S. 102 - 107

(6) ebd., S. 109 - 112

(7) ebd., S. 52 - 54

 

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