Veranstaltung bei den Greenkids in Magdeburg am 19. Juni 2006
(Dr. Christa Garms-Babke)
Grundsätzlich kann die Endlagerung radioaktiver Abfälle sowohl nicht-rückholbar in tiefen geologischen Formationen als auch mit der Option der Rückholbarkeit durchgeführt werden. Mitte 1970 hatte sich allerdings die nicht-rückholbare Endlagerung international durchgesetzt. In Deutschland wurde sie durch einen Erlass des Bundesministers des Inneren vom 19. März 1980 – eingeführt. Sie ist definiert als Endlagerung im tiefen Untergrund, nicht-rückholbar, wartungsfrei.
Ziel der Endlagerung ist die Isolierung der radioaktiven Schadstoffe von der Biosphäre für die Dauer ihres Gefährdungszeitraumes. Die Isolierung soll zum einen durch die technische Barriere erreicht werden (Resthohlraumverfüllungen, Abschlussbauwerke, Verfüllung der Einlagerungsstrecken und Zugangsstollen und der Schachtverschlüsse). Zum anderen durch die natürliche Barriere, das ist das Deckgebirge, das Konrad umgibt. Im sog. Langzeitsicherheitsnachweis muss für einen Zeitraum von 1 Million Jahren nachgewiesen werden, dass die Isolierung gelingt. (2)
Die Vorteile nicht-rückholbarer Endlagerung werden darin gesehen,
Als wesentliche Probleme nicht-rückholbarer Endlagerung werden benannt
Im Unterschied zur herrschenden Auffassung empfahl ebenfalls 1980 die Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie-Politik" des Deutschen Bundestages im Rahmen ihres Auftrags, energiepolitische Handlungsempfehlungen für die 80er Jahre zu erarbeiten, das Konzept der Nicht-Rückholbarkeit zu überdenken und das Konzept der Rückholbarkeit der Abfälle zu berücksichtigen. Sie begründete ihre Empfehlung hauptsächlich mit der Generationenverantwortung. Es sei nicht auszuschließen, dass mit dem Konzept der Nicht-Rückholbarkeit "heute eine endgültige Entscheidung getroffen wird, welche die ökologischen Verbesserungen der Endlagerkonzeption bezüglich einer Minderung der Hypothek für künftige Generationen behindert. Ökologische Verbesserungen des Endlagerkonzepts, z.B. Transmutation von Abfällen, werden im wissenschaftlichen Raum schon heute als grundsätzlich verfolgenswert angesehen." (9)
Der internationale Konsens über die Nicht-Rückholbarkeit radioaktiver Abfälle kann seit Anfang 1990 nicht mehr vorausgesetzt werden. Das World-Watch-Institut wies 1991 anhand von Beispielen darauf hin, dass das Vergraben in geologischen Schichten nicht gewährleisten kann, dass die radioaktiven Abfälle von der Biosphäre isoliert bleiben. Entsprechende Pläne hatten sich – von der tektonischen Vernichtung oder dem chemischen Zerbersten von Abfallbehältern bis hin zur Korrosion und zur Radionuklidausbreitung über das Grundwasser – als anfällig, alte Tiefenendlagerplätze als leck erwiesen. Vor einem übereilten Vergraben der Abfälle ohne Einsicht in die komplexen ökologischen und sozialen Auswirkungen wurde als einem nicht rückgängig zu machenden Fehler gewarnt. (10)
Auch in Deutschland sind die Sicherheitsprobleme bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle seit vielen Jahren augenfällig. Die beiden Endlager Morsleben und Asse nahe Wolfenbüttel kennzeichnen unkontrollierte Wasser-/Laugenzuflüsse im Grubenbereich mit Verbindung zum Deckgebirge, Instabilität des Grubengebäudes, geringe Mächtigkeit des Salzstockes - die Reihe ließe sich fortsetzen. (11) Die natürlichen, d.h. die geologischen Barrieren der Endlager, als wesentliche Elemente im erforderlichen Mehrbarrierensystem, können nicht als belastbar angenommen werden.
Die meisten EU-Länder und die USA haben in den 90erJahren Konsequenzen gezogen und von der Konzeption der Nicht-Rückholbarkeit zugunsten einer rückholbaren Endlagerung Abstand genommen. Anders in Deutschland. Hier gilt: Augen zu und durch. Die Konzeptionsfrage wurde bis heute nicht öffentlich diskutiert. Am Konzept der Nicht-Rückholbarkeit wird festgehalten, obwohl mit Morsleben und lt. Bundesumweltminister Gabriel dem "Sicherheitsrisiko" (12) Asse, das Scheitern des Konzepts im eigenen Land sichtbar ist. Gleichwohl lehnte Herr Gabriel erst kürzlich im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Wolfenbüttel Forderungen nach einem revidierbaren Umgang mit den Abfällen mit Hinweis auf die Gefahr des Eindringens von Wasser und Unbefugten in das Endlager ab. (13)
Im Auftrag der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2000 von Fachleuten aus 10 Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund ihrer nationalen Situation eine Definition für Rückholbarkeit im tiefen Untergrund entwickelt. Danach ist ein Endlager so zu planen und zu errichten, dass nicht nur einzelne Abfallgebinde zurückgeholt werden können, sondern dass gegebenenfalls der gesamte Endlagerungsprozess rückgängig gemacht werden kann.
Diese Bedingung wird durch drei Grundvoraussetzungen kontrolliert:
durch die Möglichkeit des Zugangs zu den Abfällen,
die Verbringung des Abfalls in Behältern
die technische Durchführbarkeit der Rückholung der Abfallgebinde.
Die Grundvoraussetzungen des Zugangs und die Begrenzung des Abfalls auf die Gebinde sollen u.a. durch leicht zu beseitigende Füll- und Versiegelungsmaterialien erfüllt werden. Es müssen schwer zerstörbare Abfallbehälter zur Anwendung kommen. Ein Monitoring ist etwa im Hinblick auf die Überwachung der Abfallbehältnisse, die Einwirkung der radioaktiven Strahlung auf das Wirtsgestein, die Zugänglichkeit der Lagerstätte und die Rückholbarkeit der Abfälle bedeutsam.
Der gesamte Endlagerungsprozess von der Planung bis in die Nachbetriebsphase hinein wird in Zeitzonen aufgeteilt, die als passive oder aktive definiert werden. Passive Phasen sind all diejenigen Phasen, in denen keine Verfüllungs- und Versiegelungsmaßnahmen z.B. in den Einlagerungskammer oder Strecken vorgenommen werden. Diese Phasen sollen weit ausgedehnt werden. Aktive Phasen sind Zeiten, in denen Hohlräume verfüllt, Einlagerungskammern versiegelt, Strecken verfüllt werden. Durch den zeitlichen Aufschub dieser Maßnahmen soll die Rückholbarkeit zeitlich weit gestreckt werden. (14)
Der Zeitraum der Rückholbarkeit wird in einzelnen Ländern unterschiedlich bestimmt. So ist in Amerika, wo die Rückholbarkeit gesetzlich verankert ist, ein Überwachungszeitraum von 300 Jahren für oberflächennah deponierte schwach- und mittelaktive Abfälle vorgeschrieben. Der Endlagerplanung für abgebrannte Brennelemente liegt eine Betriebs- und Testphase von 100 Jahren zu Grunde, in der die Abfälle direkt zugänglich sein müssen. Die Auslegung des Endlagers muss eine Verlängerung auf 300 Jahre erlauben. In Schweden sind die Details für die Rückholbarkeit bei der Endlagerung abgebrannter Brennelemente gegenwärtig noch offen. In der Schweiz, wo die Rückholbarkeit wie in den Niederlanden für alle Arten radioaktiver Abfälle gilt, soll die Entscheidung zum Verschluss des Endlagers dann getroffen werden, wenn sich künftige Generationen von der Sicherheit und Zweckmäßigkeit der bereitgestellten Lösung überzeugt haben. (15)
Vorweg gesagt, auch die rückholbare Endlagerung ist nicht der Königsweg bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, den gibt es angesichts des langfristigen Gefährdungspotenzials nicht, aber sie ist nach meinem Verständnis das geringere Übel.
Als Probleme rückholbarer Endlagerung werden im Wesentlichen diskutiert
Diese Argumente gelten allerdings während der ca. 40-jährigen Betriebsphase auch für ein nicht-rückholbares Endlager. Bei der rückholbaren Endlagerung verlängert sich lediglich der Zeitrahmen. Des Weiteren werden diskutiert
Den Problemen sind als Vorteile gegenüber zu stellen
Bei der Gegenüberstellung beider Endlagerkonzepte wird deutlich, dass sowohl Vorteile als auch schwerwiegende Probleme mit beiden verbunden sind. Für beide Konzepte gibt es Gründe, sie zu bejahen, aber auch sie abzulehnen. Im Rahmen der Technikethik ist es möglich, mit dem Instrument der Technikfolgenbewertung unter Anwendung allgemeinverbindlicher Kriterien die gegenteiligen Konzepte zu bewerten. So besteht unter Ethikern aller Couleur (patho-, ökozentrische, holistische Ansätze) Übereinstimmung, dass im Rahmen der Folgenabschätzung und –bewertung dem prinzipiell begrenzten Erkenntnis- und Prognosevermögen Rechnung zu tragen ist und es wird die Konsequenz gezogen, dass Technologien und ihre Folgen fehlerfreundlich, überschau- und beherrschbar, reversibel und damit menschenfreundlich sein müssen. (19) Das schließe Maßnahmen aus, wie u.a. Walther Zimmerli betont, deren "absehbare Folgen … in dem Sinne irreversibel sind, dass sie 'Umkipp-' oder Zerstörungseffekte in der außermenschlichen Natur bewirken" und Handlungen, die das Recht zukünftiger Generationen auf Selbstbestimmung beseitigen. (20) Und Christoph Hubig führt gegenüber der "Maßlosigkeit jeglichen Erkenntnisanspruchs" das "Postulat der Selbstbegrenzung ins Feld". Er hebt hervor, dass Eingriffe in das Natursystem, die "nicht mehr im Bereich begrenzter Überschaubarkeit liegen" und solche, die "im Blick auf kurzfristige Gratifikation langfristig die Existenzbedingungen des Handelns und Überlebens gefährden" weder zu verantworten noch ökologisch und ökonomisch vernünftig sind. (21) Und Hans Jonas fordert angesichts der asymmetrischen Beziehung zwischen den herrschenden Gegenwartsinteressen und den hypothetischen Risiken in der Zukunft, dass in "Dingen einer gewissen Größenordnung – solchen mit apokalyptischem Potenzial – der Unheilsprognose größeres Gewicht als der Heilsprognose zu geben ist." (22)
Bei Anwendung der vorgenannten Kriterien wird deutlich, dass die nicht-rückholbare Endlagerung ethisch nicht verantwortbar ist, (23) und es erscheint auch im Hinblick darauf, dass andere Länder bereits vom Konzept der Nicht-Rückholbarkeit abgegangen sind und dass dieses Konzept in Deutschland gescheitert ist, sinnvoll von einer nicht-rückholbaren Endlagerung abzusehen und eine revidierbare Entsorgungsoption anzustreben. Was kann dieses Ergebnis nun für den Standort Morsleben und die Endlagerung allgemein in Deutschland bedeuten?
Der Standort Morsleben würde unter heutigen Gesichtspunkten wie auch die Asse nicht mehr als Endlager in Frage kommen. Sowohl Asse als auch Morsleben sind noch nicht verschlossene Endlager. Bundesumweltminister Gabriel vertrat im Rahmen der bereits erwähnten Podiumsdiskussion am 22.5.06 in Wolfenbüttel die Auffassung, dass es möglich sei, aus einem bereits verschlossenen Endlager die Abfälle wieder herauszuholen. Diese Auffassung wird auch in Fachkreisen vertreten. Es sei "der Zugang zu einem verschlossenen Endlager – allerdings mit erhöhtem Aufwand – auch zukünftig (wie bereits heute) möglich, sofern ein bestimmter technisch-wissenschaftlicher Mindeststandard erhalten bleibt." (24) Losgelöst davon, dass ich diese Auffassung nicht teile, stellt sich vor diesem Hintergrund aber die Frage, warum die Abfälle aus einem nicht geeigneten Endlager wie Morsleben nicht wieder herausgeholt werden. Alternativ dazu stellt sich, wenn die Abfälle nicht herausgeholt werden können, die weitere Frage, ob es unter Sicherheitsaspekten wirklich sinnvoll ist, den Standort zu schließen, oder ob es im Blick auf die Langzeitproblematik verantwortlicher wäre, das Endlager offen zu halten. Das sind Fragen, die m.E. durch ein betreiberunabhängiges fachübergreifendes Gremium geprüft und beantwortet werden müssten. Ein Gremium, das aus Sachverständigen besteht, die von den kritischen BürgerInnen am Standort ausgewählt werden und das aus Mitteln des Bundes finanziert wird.
Im Blick auf die künftige Endlagerung in Deutschland halte ich eine Vernetzung von Menschen an den Standorten Konrad, Gorleben, Asse, Morsleben für dringlich, um mit „einer Stimme“ Forderungen gegenüber den derzeit politisch Verantwortlichen hinsichtlich der noch ausstehenden gesellschaftlichen und politischen Diskussion über die Empfehlungen des Arbeitskreises Endlagerung zum Standortsuchverfahren, der Endlagerkriterien und der Öffentlichkeitsbeteiligung einzufordern und das Problem der Endlagerkonzeption anzugehen mit dem Ziel, einen revidierbaren Umgang mit den radioaktiven Abfällen in Deutschland im tiefen Untergrund durchzusetzen. gesellschaftlich relevanter Kräfte gesucht werden.
(6) Garms-Babke, Christa, aaO., S. 33 f.
(12) Wolfenbütteler Zeitung vom 13.3.2006
(16) Garms-Babke, Christa, aaO., S. 30 f.
(17) Gruppe Ökologie, aaO., S. 69 ff.
(19) Garms-Babke, Christa, aaO., S. 102 ff.
(21) Hubig, Christoph, aaO., S. 157 f.
(23) Garms-Babke, aaO., S. 102 ff.
(24) Gruppe Ökologie, aaO., B - 17