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Thesen zur Veranstaltung "Atomausstieg – Nein danke.
Gibt es eine sichere Endlagerung"

am 22. Mai 2006 in Wolfenbüttel
(Dipl. Sozialwissenschaftlerin Dr. Christa Garms-Babke)

Das Problem des Umgangs mit den radioaktiven Abfällen muss schnellstmöglich gelöst, es darf nicht verschleppt werden. Notwendig ist eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion über die Standortauswahl und die Kriterien der Endlagerung. Ich befürworte nicht das in Deutschland angewendete Konzept der nicht-rückholbaren Endlagerung. Ich trete ein für eine Konzeption der Rückholbarkeit radioaktiver Abfälle im tiefen Untergrund aus folgenden Gründen:

1. Das Konzept der Nicht-Rückholbarkeit ist in der Praxis gescheitert.

Das World-Watch-Institut wies bereits 1991 anhand von Beispielen darauf hin, dass das Vergraben in geologischen Schichten nicht gewährleisten kann, dass die Abfälle von der Biosphäre isoliert bleiben. Viele EU-Länder und Amerika haben daraus Konsequenzen gezogen. Sie haben – nicht zuletzt aufgrund des Drucks der Bevölkerung – vom Konzept der Nicht-Rückholbarkeit Abstand genommen zugunsten einer rückholbaren Endlagerung. In Deutschland ist das Scheitern nicht-rückholbarer Endlagerung augenfällig an den Projekten Morsleben und Asse.

2. Das Konzept der Nicht-Rückholbarkeit hält dem Stand der Wissenschaft nicht statt.

Es ist nicht möglich, im Wissen um die geologische Vergangenheit und Gegenwart hinreichend sichere Prognosen über den Fortgang der Zukunft zu machen. Denn unser Wissen und unsere Erkenntnis sind zeitabhängig und begrenzt. Durch Irrtümer, Fehler, Änderungen der Randbedingungen (z.B. durch nicht bekannte Synergismen zwischen den Abfällen und dem Wirtsgestein, durch falsch angenommene Wasserwegsamkeiten u.v.m.) kann sich eine vermeintlich sichere Endlagerung in ein "Sicherheitsrisiko" verwandeln, wie wir es mit der Asse haben.

Wissenschaftliche Annahmen, die in den Langzeitsicherheitsnachweis für ein Endlager gehen, gelten nach dem Stand der Wissenschaft bestenfalls als jederzeit überholbare Hypothesen. Sie müssen daher ohne riskante Folgen überprüfbar bleiben und neuer Erkenntnis weichen können. Man muss Hypothesen sterben lassen können, ohne dass dadurch Menschen sterben müssen. Das ist bei einem nicht-rückholbaren, unzugänglichem Endlager nicht mehr möglich.

3. Generationenverantwortung:

Angesichts der Mängel menschlicher Erkenntnis und der Begrenztheit der Methoden ist ein Schadensfall nicht hinreichend sicher auszuschließen. Durch die grundlegende Unumkehrbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung wären die Folgen unüberschaubar und unbeherrschbar. Künftige Generationen wären den Folgen ausgeliefert, ihnen bleiben keine Handlungsoptionen.

4. Konsequenzen

Es gilt mittlerweile auch in deutschen Fachkreisen als anerkannt, Endlager nicht in Gewinnungsbergwerken einzurichten (Wassereinbruch, Instabilität des Grubengebäudes). Auch hier haben wir die Morsleben- und die Asse-Erfahrungen. Dennoch gilt für Schacht Konrad und Gorleben ein: "Weiter so". Die Konsequenz nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hingegen müsste sein: Schnellstmöglich ein offenes Standortsuchverfahren zu beginnen, den umkehrbaren Umgang mit den Abfällen einzuleiten, und damit den Sicherheitsansprüchen der Bürger und Bürgerinnen und künftiger Generationen einen höheren Stellenwert beizumessen als ökonomischen Interessen.


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E-Mail an Dr. Christa Garms-Babke