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Veranstaltung der Propstei Salzgitter-Bad am 2. Mai 2006

Einführung zum Thema

Das Problem der Langzeitsicherheit Schacht Konrads und der Umgang mit Prognose-Irrtümern von Dr. Christa Garms-Babke

In Salzgitter soll Atommüll nicht-rückholbar in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden. Die Endlagerung wird in der Salzgitter-Region mehrheitlich abgelehnt. Die politisch Verantwortlichen haben sich jedoch durchgesetzt. Die Einlagerung der Abfälle ist genehmigt worden. In erster Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Genehmigung für rechtens erklärt. Ein strittiger, wesentlicher Aspekt in den Klageverfahren ist der Bereich der Langzeitsicherheit des Endlagers. Eine inhaltliche Prüfung der Argumente der Kläger hat jedoch nicht stattgefunden. Es besteht aber begründete Hoffnung, dass die Langzeitsicherheitsproblematik in den weiteren Rechtsinstanzen behandelt wird.

Die heutige Veranstaltung dient dem Zweck, Langzeitsicherheitsprobleme der Atommüllendlagerung darzustellen und zu bewerten. Wir hoffen, dass unsere Darlegungen zu einem erweiterten Verständnis der Konrad-Problematik und des Verfahrens führen werden und zu einer sachkundigen Positionierung in der politischen Diskussion um die Atommüll-Endlagerung beitragen können. Während Herr Professor Altner die Endlagerkonzeptionen ethisch betrachten und bewerten wird, werde ich einführend die beiden Grundformen der Endlagerung, die nicht-rückholbare und die rückholbare, die damit verbundenen Probleme sowie die Vor- und Nachteile beider Konzeptionen darstellen. Neben den beiden Grundformen werden auch die Langzeit-Zwischenlagerung und die Dauerlagerung als Formen revidierbaren Umgangs mit den Abfällen diskutiert, die ich im heutigen Zusammenhang angesichts der knappen Zeit aber außer Acht lassen werde.

Nicht-revidierbarer Umgang mit radioaktiven Abfällen

In Deutschland wird das Konzept der nicht-rückholbaren Endlagerung verfolgt. Sie ist definiert als
Endlagerung im tiefen Untergrund, nicht-rückholbar, wartungsfrei.

Ziel der Endlagerung ist die Isolierung der radioaktiven Schadstoffe von der Biosphäre für die Dauer ihres Gefährdungszeitraumes. Die Isolierung soll zum einen durch die technische Barriere erreicht werden (Resthohlraumverfüllungen, Abschlussbauwerke, Verfüllung der Einlagerungsstrecken und Zugangsstollen und der Schachtverschlüsse). Zum anderen durch die natürliche Barriere, das ist das Deckgebirge, das Konrad umgibt. Im sog. Langzeitsicherheitsnachweis muss für einen Zeitraum von 1 Million Jahren nachgewiesen werden, dass die Isolierung gelingt.

Im Plan Schacht Konrad wird davon ausgegangen, dass sich nach Beendigung der Betriebsphase die Hohlräume des Schachtes mit Tiefengrundwässern auffüllen, die vom Salzgitter-Höhenzug in den Schacht gedrückt werden, und dass die radioaktiven Schadstoffe dann in einem unterstellten langsamen Sickerprozess nach der Korrosion der Behälter horizontal durch die Gesteinsschichten in die Biosphäre zurückgelangen. Austrittspunkt ist nach den Modellrechnungen in mehreren Hunderttausend Jahren der Ort Calberlah bei Gifhorn. Gefährdungen von Mensch und Mitwelt werden im Plan Schacht Konrad ausgeschlossen.

Probleme nicht-rückholbarer Endlagerung

Problematisch bei der nicht-rückholbaren Endlagerung ist

Revidierbarer Umgang mit radioaktiven Abfällen

Seit Anfang der 90er Jahre werden die Sicherheitsprobleme nicht-rückholbarer Endlagerung zunehmend diskutiert. So wies 1991 das World-Watch-Institut anhand von Beispielen darauf hin, dass das Vergraben in geologischen Schichten nicht gewährleisten kann, dass die radioaktiven Abfälle von der Biosphäre isoliert bleiben. Die meisten EU-Länder und die USA haben daraus Konsequenzen gezogen und von der Konzeption der Nicht-Rückholbarkeit zugunsten der rückholbaren Endlagerung Abstand genommen. Anders in Deutschland. Die Konzeptionsfrage wurde bis heute nicht öffentlich diskutiert. Am Konzept der Nicht-Rückholbarkeit wird festgehalten, obwohl mit den Endlagern Morsleben und Asse, das Bundesumweltminister Gabriel als "Sicherheitsrisiko" einstuft, das Scheitern des Konzepts im eigenen Land augenscheinlich ist.

Auf der Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 eine Definition für Rückholbarkeit im tiefen Untergrund entwickelt. Danach ist ein Endlager so zu planen und zu errichten, dass nicht nur einzelne Abfallgebinde zurückgeholt werden können, sondern dass gegebenenfalls der gesamte Endlagerungsprozess rückgängig gemacht werden kann.

Diese Bedingung wird durch drei Grundvoraussetzungen kontrolliert:

Die Grundvoraussetzungen des Zugangs und die Begrenzung des Abfalls auf die Gebinde sollen u.a. durch leicht zu beseitigende Füll- und Versiegelungsmaterialien erfüllt werden. Es müssen schwer zerstörbare Abfallbehälter zur Anwendung kommen. Ein Monitoring ist u.a. im Hinblick auf die Überwachung der Abfallbehältnisse, die Einwirkung der radioaktiven Strahlung auf das Wirtsgestein, die Zugänglichkeit der Lagerstätte und die Rückholbarkeit der Abfälle bedeutsam. Der gesamte Endlagerungsprozess von der Planung bis in die Nachbetriebsphase hinein wird in Zeitzonen aufgeteilt, die als passive oder aktive definiert werden. Passive Phasen sind all diejenigen Phasen, in denen keine Verfüllungs- und Versiegelungsmaßnahmen vorgenommen werden. Diese Phasen sollen weit ausgedehnt werden. Aktive Phasen sind Zeiten, in denen Hohlräume verfüllt, Einlagerungskammern versiegelt, Strecken verfüllt werden. Durch den zeitlichen Aufschub dieser Maßnahmen soll die Rückholbarkeit zeitlich weit gestreckt werden.

In Amerika liegt der Endlagerplanung für abgebrannte Brennelemente eine Betriebs- und Testphase von 100 Jahren zu Grunde, in der die Abfälle direkt zugänglich sein müssen. Die Auslegung des Endlagers muss eine Verlängerung auf 300 Jahre erlauben. Hier ist die Rückholbarkeit ebenso wie in den Niederlanden und Frankreich gesetzlich vorgeschrieben.

In der Schweiz soll die Entscheidung zum Verschluss des Endlagers dann getroffen werden, wenn sich künftige Generationen von der Sicherheit und Zweckmäßigkeit der bereitgestellten Lösung überzeugt haben. In Schweden sind die Details für die Rückholbarkeit bei der Endlagerung abgebrannter Brennelemente gegenwärtig noch offen. Vor der Einlagerung der Abfälle muss demonstriert werden, dass es technisch ohne unzulässige radiologische Risiken möglich ist, die eingelagerten Brennelemente zurück zu holen.

Probleme rückholbarer Endlagerung

Als problematisch bei der rückholbaren Endlagerung werden insbesondere diskutiert

Diese Argumente gelten allerdings während der ca. 40-jährigen Betriebsphase auch für ein nicht-rückholbares Endlager. Bei der rückholbaren Endlagerung verlängert sich aber der Zeitrahmen. Des Weiteren werden diskutiert

Vor- und Nachteile beider Konzeptionen

Ich fasse nun die Vor- und Nachteile beider Konzeptionen kurz zusammen.

Als Vorteile des Konzepts der Nicht-Rückholbarkeit werden benannt

Zu den Nachteilen zählen

Als Vorteile des Konzepts der Rückholbarkeit werden benannt

Zu den Nachteilen zählen

Das Entscheidungsdilemma

Die Darstellung beider Endlagerkonzepte macht deutlich, dass sowohl Vorteile als auch schwerwiegende Probleme mit beiden verbunden sind. Für beide Konzepte gibt es Gründe, sie zu bejahen, aber auch sie abzulehnen. Nicht unerheblich bei der Konzept-Entscheidung ist sicherlich einerseits der Umstand, dass andere Länder angesichts der Prognoseunsicherheiten und der Sicherheitsprobleme vom Konzept der Nicht-Rückholbarkeit abgegangen sind und einen revidierbaren Umgang mit den radioaktiven Abfällen anstreben. Andererseits die Tatsache, dass auch im eigenen Land das Konzept der Nicht-Rückholbarkeit gescheitert ist. Die Erfahrungen mit den Endlagern Morsleben und Asse zeigen, dass es sinnvoll ist, zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer nicht-rückholbaren Endlagerung abzusehen.

Welcher Weg kann nun aus dem Entscheidungsdilemma führen? Welche Bewertungsmaßstäbe sind anzulegen? Hier erwarten wir nun Antworten von Herrn Professor Altner.


Literatur:

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Plan Endlager für radioaktive Abfälle, Kurzfassung Stand 9/86 in der Fassung 4/90 Schachtanlage Konrad in Salzgitter, Salzgitter 1990

European Commission, nuclear science and technology, Concerted action on the retrievability of long-lived radioactive waste in deep underground repositories, Final report, EU 19145 EN, Luxembourg 2000

Garms-Babke, Christa, Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz, Am Beispiel von Schacht Konrad, Frankfurt a.M. 2002

Gruppe Ökologie, Gesellschaft für ökologische Forschung und Beratung mbH, Gutachterliche Stellungnahme zum "Plan Endlager für radioaktive Abfälle Schachtanlage Konrad, Salzgitter" des Bundesamtes für Strahlenschutz, Hannover 1991

Gruppe Ökologie, Vergleichende Bewertung von Entsorgungsoptionen für radioaktive Abfälle, Hannover 2001

Mitglieder des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte, Empfehlung des AkEnd – Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, ohne Ort Dezember 2002


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E-Mail an Dr. Christa Garms-Babke