Landtagswahl 2008 Wahlprüfsteine BUND
Biotopverbund:
- Realisierung durch ein Landesgesetz (Vernetzung in Niedersachsen)
- Einbeziehung: Salzgitter-Höhenzug, Fuhseniederung, Innerste Tal
Landschaftsplanung:
- Landeszuständigkeit (Vernetzung!) unter Einbeziehung der Kommunen
FFH- und Vogelschutzgebiete:
- Gebiete, die bei der Europ. Union gemeldet worden sind, müssen durch die Kommunen unter Naturschutz gestellt werden
Verbändebeteiligung:
- Sicherung umfassender Beteiligungsmöglichkeiten und institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt,
- Etablierung lokaler Naturschutzstationen, die Land/Landkreise und Verbände gemeinsam betreiben
BürgerInnenbeteiligung:
- Stärkung der Arbeit der zahlreichen ehrenamtlichen ExpertInnen vor Ort u.a. durch Förderung im Bildungsbereich, Ehrenamtscard, höhere Rentenanwartschaften
- Mittel zur Wiederaufnahme des Agenda-21-Prozesses
Klimawandel:
- Umbau Niedersachsens zum Land der regenerativen Energien: Biogasanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, Solarkollektoren, Fotovoltaik, Wind- und Erdwärmeanlagen
- 150 Millionen € Klima-Innovationsfonds für Klimaschutzinvestitionen in kleinen und mittelständischen Betrieben
- Landesförderprogramme zur Senkung des CO2-Ausstoßes
- Sanierung landeseigener Gebäude
- Ökostrom in Landesgebäuden
Hochwasser:
- Erhöhung der Küstenschutzanlagen um mindestens 80 cm
- Im Binnenland Erweiterung und Wiederherstellung der erforderlichen Überschwemmungsgebiete
- Fließgewässer inkl. ihrer Auen und Altarme erhalten/renaturieren
Wasserrahmenrichtlinie:
- Renaturierung von Bächen und Flüssen
Trinkwasserressourcen:
- Einrichtung eines Wasserschutzgebietes von Goslar bis Altwallmode zum Schutz des Karst-Gerinsels
Nutzung niedersächsischer Wälder
- Holzeinschläge in den Landesforsten wieder auf ein ökologisch verträgliches Maß reduzieren und den naturnahen Umbau der Wälder vorantreiben
- Zertifizierung aller Landesforsten nach dem Siegel Forest Stuardship Council (FSC), das ökologische Standards einer nachhaltigen Forstwirtschaft garantiert
Biomasseproduktion:
- Energiepflanzenanbau soll nicht zu Lasten von Naturschutz, Artenvielfalt und anderen ökologischen Zielen gehen. Dazu sind u.a. eine mehrgliedrige Fruchtfolge ebenso wie eine strikte Begrenzung der Düngung festzuschreiben sowie großflächige Monokulturen abzulehnen
Agro-Gentechnik:
- Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
- Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte, wenn die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter ernährt wurden
Regiostadtbahn:
- Die Regiostadtbahn muss sowohl aus Umweltgesichtspunkten realisiert werden, als auch im Hinblick auf den demografischen Wandel, der eine gute Vernetzung der Landkreise erfordert
- Salzgitter-Bad ist in das Regiobahnnetz einzubeziehen, die kleineren Orte durch häufig verkehrende Zubringerbusse, Rufbusse, Sammeltaxen
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Tempolimit wie in den meisten europäischen Ländern, um die Kohlendioxid-Belastung zu reduzieren und die Zahl der schweren Unfälle deutlich zu mindern
Atomare Zwischenlager:
- Bis zur Fertigstellung eines Endlagers Zwischenlagerung bei den Atomkraftwerken
Atommüllendlager:
- Der Atommüll muss aus der havarierten ASSE II zurück geholt werden. Das nicht-rückholbare Schließungskonzept ist mit dem Stand der Wissenschaft nicht vereinbar Es ist nicht möglich, belastbare Fernprognosen zu geben. Das ist beim Endlager ASSE bereits nach 20 Jahren deutlich geworden. Die Langzeitsicherheit kann nicht gewährleistet werden.
- In Schacht Konrad darf kein Atommüll nach dem gescheiterten unumkehrbaren Konzept der Nicht-Rückholbarkeit eingelagert werden. Es muss eine konzeptionelle Neubewertung stattfinden mit dem Ziel umkehrbarer Lösungen, wie sie in den USA und anderen europäischen Ländern aufgrund der Probleme nicht-rückholbarer Endlagerung angewendet werden.
Förderung erneuerbarer Energien:
- Solarenergie, Nutzung der oberflächennahen Erdwärme, Forschungsprojekte, die Speichermöglichkeiten für Öko-Energie zum Ziel haben
Neue Kohlekraftwerke:
- kein Neubau von Kohlekraftwerken sondern Umbau Niedersachsens zum Land der regenerativen Energien
Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke:
Klimawandel:
- 150 Millionen Euro Klima-Innovationsfonds
- Klimaschutzforschung insbes. Kooperationen von Wirtschaft und Hochschulen
- kein Neubau von Kohlekraftwerken sondern moderne Windkraft- oder Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung
- Förderung von Bioenergiedörfern
- Ausbau des Ökolandbaus durch Wiedereinführung der Umstellungsprämie und Vermarktungshilfen
- Stadtsanierung, Gebäudesanierung, Wärmedämmung an öffentlichen Gebäuden und Förderung bei privatem Eigentum
- Ökostrom in landeseigenen Gebäuden
- "Top-Runner-Modell": ökologischer Orientierungswert für Haushaltsgeräte-Hersteller
- Begrenzung des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen
Strukturen in der Umwelt- und Naturschutzverwaltung
- Die Einführung von Landesämtern hat zur Zersplitterung der Aufgaben geführt; Vernetzung hingegen ist notwendig. Ein Landesamt für Ökologie sollte für alle Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes zuständig sein.
Eigenständiges Umweltministerium
- Das Umweltministerium muss als eigenständige Behörde erhalten bleiben und mit einem/r fähigen Minister/Ministerin besetzt werden
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E-Mail an Dr. Christa Garms-Babke